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    BESTATTER
G. Luhmann oHG
Georg Spich
A. Bauschke
G. Hannow
Herbert Richert
Elise Hoche
Alfred Hunold jun.
Wir über uns
 

70 CM-URNENWAHLSTELLEN
 

Bei einem Wahlgrab können Lage und Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung selbst bestimmt werden.
Die Größe beträgt 70 mal 70 cm.
Es dürfen 2 Urnen beigesetzt werden.
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann gültigen Gebühren verlängert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist ( für jede beigesetzte Urne zählt eine eigene Ruhefrist ) können diese Stellen neu belegt werden.
Stellen dieser Art werden nicht von jedem Friedhof angeboten, im Bedarfsfall muß auf dem gewünschten Friedhof nachgefragt werden.
Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.

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